Bildungsberatung

Unsere Beratungsstellen informieren Sie gern zu Fragen zum neuen Förderprogramm Perspektiven im Erwerbsleben (PiE) und zur Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (FBA). Auf Wunsch können Sie auch einen Beratungstermin vereinbaren.

Beratungsgespräche sind nur nach vorheriger Terminabsprache per Telefon oder per E-Mail möglich.

Bitte beachten Sie unsere kontinuierlich aktualisierten Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen auf unserer Website.

IN SOLINGEN-MITTE

Mummstr. 10
Sonja Christofzik
Tel. 0212 290 2420

Mobil. 01516 1994 148
(telefonische Sprechstunde: dienstags 11:30 - 12:30)
Sonja.Christofzik@bergische-vhs.de
Angebot: Beratungen zu PiE und FBA.


IN WUPPERTAL-CRONENBERG

Cronenberger Str. 375
Sonja Christofzik
Tel. 0202 563 4705

Mobil. 01516 1994 148
(telefonische Sprechstunde: montags & mittwochs 12:30 - 13:30)
sonja.christofzik@bergische-vhs.de
Angebot: Beratungen zu PiE und FBA.

 

Perspektiven im Erwerbsleben (PiE):

Auch in der neuen Förderperiode 2021 bis 2027 fördert das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) mit der finanziellen Unterstützung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und des Europäischen Sozialfonds Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen. Das neue Förderprogramm Perspektiven im Erwerbsleben (PiE) knüpft an das ehemalige Förderprogramm Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE) an.

Das Beratungsangebot richtet sich insbesondere an Berufsrückkehrer*innen, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Personen in beruflichen Veränderungsprozessen sowie Personen, die eine Tätigkeit unter ihrem tatsächlichen Qualifikationsniveau ausüben und die in NRW leben und/oder arbeiten. Darüber hinaus können Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen eine Beratung zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen in Anspruch nehmen. Dieses kostenfreie Beratungsangebot wird von qualifizierten Berater*innen durchgeführt und kann eine bis maximal neun Zeitstunden umfassen.

Berufliche Veränderungswünsche sind häufig mit vielen Fragen verbunden.

Eine Beratung zur Entwicklung von (neuen) Perspektiven im Erwerbsleben beinhaltet typischerweise eines oder mehrere der folgenden Anliegen:

berufliche Neuorientierung
berufliche Verbesserung
berufliche Weiterbildung
Nachholen eines Berufsabschlusses
Berufsrückkehr (z.B. nach einer Unterbrechung der Berufstätigkeit bedingt durch Elternzeit oder die Pflege von Angehörigen)

In den individuellen Beratungsgesprächen unterstützen kompetente Berater*innen Sie insbesondere dabei,

sich mit Ihren Fähigkeiten, Interessen und Wünschen auseinanderzusetzen,
eine für Sie passende Lösung für Ihre beruflichen Wünsche zu entwickeln,
Informationen über den Arbeitsmarkt und zu finanziellen Förderungen zu sammeln
oder mögliche Weiterbildungen konkret zu planen.
Im Rahmen der Beratung können Verfahren der Kompetenzerfassung eingesetzt werden, so z.B. der TalentKompass NRW.

Wir bieten nach vorheriger Terminabsprache persönliche, auf Wunsch auch kontaktfreie Beratungen in vertraulichen Einzelgesprächen an.

Bitte kontaktieren Sie bei einem entsprechenden Beratungsanliegen eine unserer Beratungsstellen.

Weitere Info: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/perspektiven-im-erwerbsleben

 

Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen:

Die Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (FBA) wird im Rahmen der Beratung Perspektiven im Erwerbsleben (PiE) angeboten. Das durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und Europäische Sozialfonds in NRW geförderte Angebot richtet sich an alle, die ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und für ihre berufliche Laufbahn nutzen wollen.

In den individuellen Beratungsgesprächen unterstützen qualifizierten Berater*innen Sie gern bei den folgenden Anliegen:

Sie möchten klären, ob Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkannt werden können.
Sie möchten wissen, ob eine Anerkennung Ihre beruflichen Chancen erhöht.
Sie möchten sich informieren, welche Anerkennungsstelle für Sie zuständig ist.
Sie benötigen Unterstützung bei der Antragstellung für das Anerkennungsverfahren.
Sie möchten klären, ob es Fördermöglichkeiten für die Kosten des Anerkennungsverfahrens gibt.
Sie haben bereits einen Anerkennungsbescheid erhalten, verstehen ihn aber nicht vollständig.
Sie haben eine Teilanerkennung erhalten und suchen die passenden Angebote für eine Nachqualifizierung.

Erwachsene, die in Nordrhein-Westfalen arbeiten oder wohnen und im Ausland bereits berufliche Qualifikationen erworben haben, können sich bis zu neun Zeitstunden (verteilt auf einzelne Termine) kostenfrei beraten lassen.

Auch Geflüchtete können die Beratung zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen unabhängig vom Aufenthaltsstatus in Anspruch nehmen.

Die Beratung wird ausschließlich in vertraulichen Einzelgesprächen angeboten und setzt entsprechende Sprachkenntnisse in Deutsch, gegebenenfalls auch in Englisch voraus.

Bitte kontaktieren Sie bei einem entsprechenden Beratungswunsch eine unserer Beratungsstellen und bitten Sie um einen Beratungstermin.

Weitere Info: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratung/fachberatung-anerkennung